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Ukraine
Mit der Verabschiedung des Gesetzes der Ukraine Nr. 760-V «Über die Einführung von Änderungen in einige Gesetzgebungsakten der Ukraine zur Stimulierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung» vom 16.03.2007 wurden viele Gesetze in den entsprechenden Bereichen geändert. Das neue Gesetz ist außer Punkt 1 Abschnitt I (gilt ab Veröffentlichungsdatum) am 01.01.2008 in Kraft getreten.
Es sieht Änderungen in verschiedenen Gesetzgebungsakten der Ukraine vor, u.a.:
Wirtschaftssubjekte müssen für den über die festgelegten Normen hinaus gehenden Verbrauch von Brennstoff und Energie eine Gebühr für den Mehrverbrauch in Höhe von 200 % des Preises bezahlen. Zur Verbrauchsnorm wird die Energie aus alternativen Energiequellen nicht mitgerechnet.
Ausrüstungen, die auf Basis nichttraditioneller und erneuerbarer Energiequellen arbeiten; energiesparende Ausrüstungen und Materialien; Mess-, Kontroll- und Steuermittel für den Brennstoff- und Energieverbrauch; Ausrüstungen und Materialien für die Produktion von alternativen Brennstoffen, die von einheimischen Unternehmen in die Ukraine eingeführt werden, werden von der Bezahlung der Einfuhrgebühren (für 3 Jahre) und Mehrwertsteuer entbunden, wenn diese für die eigene Herstellung eingesetzt werden.
Außerdem entfallen für 5 Jahre die Steuern für den aus dem Verkauf von Ausrüstungen eigener Produktion und von Materialien und Zulieferteilen innerhalb der Ukraine erzielten Gewinn. Die Liste der für die Ermäßigung zugelassenen Waren wird vom Ministerkabinett festgelegt. Die durch Ermäßigung eingesparten Finanzmittel dürfen jedoch nur für die Produktionserweiterung eingesetzt werden. S.O.K. Fachzeitschrift
Artikel_Energieeinsparung-Gesetzesaenderung.doc
www.c-o-k.com.ua/content/view/1050/40/
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