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China plant neue Regelung für Vertretungen ausländischer Unternehmen

04.09.2008 

China-Peking

Am 29.08.08 hat das Büro für legislative Angelegenheiten beim chinesischen Staatsrat einen Entwurf zur Regelung für die Vertretungen ausländischer Unternehmen in China veröffentlicht und bittet nun die Öffentlichkeit um ihre Meinung.

Seit der Reform und Öffnung nach außen vor 30 Jahren hätten sich die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in China sehr verändert. Die Regelung für ausländische Vertretungen, die im Jahr 1983 erlassen wurde, entspreche nicht mehr der heutigen Situation und solle daher angepasst werden.

Laut der neuen Regelung sind die Vertretungen ausländischer Unternehmen keine juristischen Personen und dürfen daher keine profitmachenden Tätigkeiten ausüben. Ausnahmen sind Vertretungen von Unternehmen, die rechtliche und steuerliche Beratung, Buchhaltungs- und Rechungsprüfungsservice sowie Consulting anbieten.

Der Entwurf definiert den Geschäftsbereich solcher Vertretungen. Außerdem verdeutlicht er sowohl die Amtsbefugnisse der zuständigen Behörden als auch die rechtliche Verantwortung der Vertretungen bei gesetzeswidrigen Handlungen.

 

german.china.org.cn

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